Kontrahierung und Kalkulation
Eine unverbindliche Auftragsklärung steht am Beginn jeder Anfrage. Nach der Klärung lege ich ein Angebot. Im Falle von größeren Veränderungsanliegen in komplexem Umfeld erstelle ich basierend auf sorgfältiger Abklärung einen schriftlichen Projektauftrag, mit Beschreibung der vorgesehenen Prozessschritte und Kalkulation.
Im Falle von Einzelarbeit oder auch Arbeit mit Teams erfolgt die Auftragsklärung in Form eines Gesprächs. Persönlicher Kontakt im Vorfeld einer Dienstleistung ist mir aber unbedingt wichtig.
Im Falle einer durch einen Vorgesetzten „beauftragten“ Supervision (Dreieckskontrakt) verrechne ich die reine Berichtsarbeit mit dem halben Stundensatz.
Meine Honorarsätze orientieren sich an den vom DGSV (Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching/) Empfehlungen für solche Formen von Beratungsarbeit, ich liege dabei mit meinen Sätzen im mittleren Bereich. Die Mwst. beträgt 20%. Fahrt- oder Materialspesen verrechne ich nicht.
Manche größere Sozial-Institutionen haben Honorarobergrenzen für Supervision und Coaching festgelegt. Fast alle dieser Sätze kann ich ohne weiteres akzeptieren.
Bei Selbstzahler:innen nehme ich mir die Freiheit, den jeweiligen Stundensatz mit dem/der/den Klient/in/innen individuell zu vereinbaren.